Wärme für heute und morgen

Bereits seit 1952 versorgen wir Hameln mit Fernwärme und sind mittlerweile Wärmelieferant für rund 1.450 Immobilien, Gewerbebetriebe sowie kommunale Einrichtungen

Die Fernwärmeversorgung ist denkbar komfortabel. Übergabestationen in den Gebäuden regeln die gewünschte Wärme gewissermaßen auf Knopfdruck. Unsere Industriekunden nutzen die Energie vorwiegend als Prozessdampf für den Betrieb ihrer Produktionsanlagen. Gefragt ist die Fernwärme auch als Prozessenergie zur Klimatisierung von Gebäuden und Rechenzentren sowie zur Versorgung von Kühlräumen in der Lebensmittelindustrie oder Medizintechnik.

Egal, für welchen Kunden: Wir liefern das circa 110 Grad heiße Heizwasser direkt durch unser 78,5 Kilometer langes Leitungsnetz an alle Verbraucher. Mehr dazu erfahren Sie unter folgenden Links:

Fernwärme für Privatkunden
Fernwärme für Gewerbekunden
Fernwärme für Industriekunden

Effiziente und komfortable Wärmeversorgung

Wer sich für Fernwärme entscheidet, vermeidet Emissionen aus einer eigenen Feuerungsanlage im Gebäude, wie sie beispielsweise beim Betrieb einer Öl- oder Gasheizung entstehen. Zudem kann durch die Nutzung von Fernwärme der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert werden.

Die Enertec Hameln erzeugt aus Abfall Strom, Fernwärme und Prozessdampf in Kraft-Wärme-Kopplung und entzieht die im Abfall enthaltenen Schadstoffe aus dem Wirtschaftskreislauf. Durch dieses Verfahren erreichen wir mit unserer Anlage eine Energiekennzahl R1 von 0,809 nach Anlage 2 zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (behördlich bestätigt, gesetzlicher Mindestwert 0,60 für bis 2008 genehmigte Anlagen).

Zudem steht Fernwärme witterungsunabhängig und ohne eigene Brennstoffbevorratung zur Verfügung. Und das bei einer gleichzeitigen Raum- und Kostenersparnis: Die Übergabestationen benötigen erheblich weniger Platz im Haus als Tanks und Heizanlagen. Die Gebühren für Schornsteinreinigung und Emissionsmessungen entfallen komplett.

Niedriger Primärenergiefaktor

Für Neubauten und zahlreiche Bestandsmaßnahmen gelten seit dem 29. Juli 2026 die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Wer seither eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss schrittweise steigende Mindestanteile an Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff einsetzen (§ 43 GModG). Eine wichtige Berechnungsgröße ist dabei der Primärenergiefaktor des eingesetzten Energieträgers. Mit einem Primärenergiefaktor von 0,2 (Stand 11/2024) erfüllt unsere Fernwärme wichtige Anforderungen an eine zukunftsfähige Wärmeversorgung und liegt deutlich unter den in der Tabelle aufgeführten Werten für Heizöl und Erdgas. Dies kann sich bei der energetischen Bewertung Ihres Gebäudes positiv auswirken.

Energieträger Primärenergiefaktoren fp (nicht erneuerbarer Anteil)
Heizöl 1,1
Erdgas, Flüssiggas, Biogas 1,1
Braunkohle 1,2
Holz 0,2
Allgemeiner Strommix (netzbezogen) 1,8 
Fernwärme der Enertec Hameln 0,2 (Stand 11/2024)

Werte aus Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren

Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wurde durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt. Es bringt mehr Wahlfreiheit beim Einbau von Heizungen, neue Anforderungen an den Einsatz von Brennstoffen und angepasste Fördermöglichkeiten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Wegfall der festen 65-%-Pflicht
    Die starre Vorgabe, jede neue Heizung sofort zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, wurde gestrichen.
  • Technologieoffenheit
    Eigentümer:innen können bei der Wahl ihrer Heizungsanlage grundsätzlich wieder technologieoffen entscheiden. Der Einbau von Gas- und Ölheizungen bleibt weiterhin möglich. Dabei sind die gesetzlichen Anforderungen an die künftige Nutzung der Brennstoffe zu beachten.
  • Mindestanteile für neue Gas- und Ölheizungen
    Wer seither eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss schrittweise steigende Mindestanteile an Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff einsetzen (§ 43 GModG). Die Regelungen greifen stufenweise ab 2029.
  • Angepasste Förderung
    Die Fördermöglichkeiten richtet sich nach den jeweils geltenden Förderbedingungen und kann von den individuellen Voraussetzungen abhängen. Aktuelle Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie bei der KfW.

Fernwärme bleibt eine gesetzlich vorgesehene Versorgungsoption

Der Anschluss an ein Fernwärmenetz ist auch unter dem GModG weiterhin eine der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten der Wärmeversorgung. Wenn Sie sich für einen Fernwärmeanschluss interessieren, beraten wir Sie gerne zu den Anschlussmöglichkeiten und den Voraussetzungen für Ihr Gebäude.

Stand: 14. September 2026

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