Umweltbelastungen durch landwirtschaftliche Verwertung

Klärschlamm ist ein Abfallprodukt aus der Abwasserreinigung und kann in nasser, entwässerter oder getrockneter Form vorkommen. Klärschlamm hat einen hohen Anteil an organischen Substanzen und enthält somit geeignete Nährstoffe für Pflanzen (Stickstoff, Kalium, Phosphor). Der Nachteil des Klärschlamms ist, dass er als Schadstoffsenke in der Abwasserbehandlung fungiert und somit stark mit Schwermetallen, Keimen und Arzneimitteln belastet ist. Dies geht mit einer  potenziellen Gesundheitsgefährdung bei Nutzung als Dünger einher.

Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung

Der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm wird durch rechtliche Rahmenbedingungen forciert: Die Düngeverordnung sieht seit 2017 eine Reduzierung von Boden- und Grundwasserbelastungen vor und formuliert dazu geringere Ausbringmengen sowie längere Sperrzeiten als vorher. Ebenso haben sich per Düngemittelverordnung Grenzwerte in Düngemitteln – insbesondere für Cadmium (Cd) und Quecksilber (Hg) – verschärft. Seit Januar 2019 gilt ein Verbot synthetischer Polymere.

Die novellierte Klärschlammverordnung aus 2017 sieht dabei folgende Parameter vor:

  • Verbot der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung für Kläranlagen größer 50.000 Einwohnerwerte (EW) und Pflicht zum Phosphorrecycling
    • Übergangszeit von 12 Jahren für Kläranlagen > 100.000 EW
    • Übergangszeit von 15 Jahren für Kläranlagen > 50.000 EW