Entsorgungssicherheit für kommunale Klärschlämme

Der Gesetzgeber hat mit der Klärschlammverordnung 2017 den schrittweisen Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung für größere Kläranlagen ab 2029 über 100.000 Einwohnerwerte, ab 2032 über 50.000 Einwohnerwerte) und die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung vorgegeben. Hintergrund ist, dass Klärschlamm als Schadstoffsenke mit Schwermetallen, Keimen und Arzneimittelrückständen belastet sein kann.

Für einen Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung ist die thermische Verwertung von Klärschlämmen eine etablierte und erprobte Technologie. Die organische Schadstoffe (wie Keimen,  Arzneimittelrückstände und Mikroplastik) werden durch die hohen Behandlungstemperaturen zerstört. Schwermetalle werden über die Rauchgasreinigung erfasst. Im Vergleich zur landwirtschaftlichen Verwertung kann dadurch ein direkter Eintrag dieser Stoffe in Böden vermieden werden.

Gerade in der Region Ostwestfalen-Lippe ist hierfür ein großes Potential vorhanden, da hier ein besonders hoher Anteil von Klärschlämmen landwirtschaftlich verwertet wird. Zusätzlich kommt es bereits jetzt zu Engpässen in der Verwertung – der Bedarf nach zusätzlichen Kapazitäten steigt.

Warum und wie die Klärschlammverbrennung am Standort der MVA Bielefeld eine sinnvolle Lösung ist, erfahren Sie auf den nächsten Seiten: