
Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer einer Immobilie in Deutschland.
Über das Kundenportal „Meine KfW“ können sie einen Antrag auf Heizungsförderung stellen. Gefördert werden unter anderem der Einbau effizienter Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Anpassungen in den KfW-Produkten der BEG
Die Bundesregierung hat Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In der Folge hat die KfW in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förderbedingungen zum 21. Juli 2026 in folgenden Programmen angepasst:
- Heizungsförderung für Kommunen, Wohn- und Nichtwohngebäude (422)
- Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458)
- Heizungsförderung für Unternehmen, Wohngebäude (459)
- Heizungsförderung für Unternehmen, Nichtwohngebäude (522)
Sie haben Ihren Antrag bis zum 20. Juli 2026 gestellt?
Dann sind bereits bewilligte Anträge von den Änderungen nicht betroffen.
Noch in Prüfung befindliche Anträge können nach den bisherigen Förderbedingungen bewilligt werden, sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung eine vollständige und korrekte „(gewerbliche) Bestätigung zum Antrag“ ((g)BzA) vorlag und die geltenden Förderbedingungen eingehalten wurden.
Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt bei der KfW-Förderbank:
KfW-Förderbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 069 7431-0
Fax: 069 7431-2944
info@kfw.de
