Fernwärme Enertec Hameln

Wärmepreisbremse

Die hohen Energiepreise belasten die Haushalte und Unternehmen enorm.
Die Bundesregierung hat daher als zweite Stufe ihres Maßnahmenkatalogs die Einführung der Preisbremse unter anderem bei Wärme beschlossen.
Damit sollen Haushaltskund:innen und Unternehmen geschützt werden.

Für Kunden der Enertec Hameln greift ab 01. Juli 2023 auch die Wärmepreisbremse

Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent (brutto) je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis gibt. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023.

Für Mieterinnen und Mieter gilt, dass ihre Vermieter oder Vermieterinnen die erhaltenen Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergeben müssen. In bestimmten Konstellationen bedeutet dies eine Senkung der festgelegten Betriebskostenvorauszahlung.

Informationen zur Wärmepreisbremse

  • Für 80% Ihres prognostizierten Verbrauches zahlen Sie 9,50 ct/kWh (brutto). Diese 9,50 ct/kWh (brutto) sind der Referenzpreis.
  • Für jede darüberhinausgehende Kilowattstunde zahlen Sie den zwischen uns vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
  • Die Wärmepreisbremse wird ab Juli 2023 aufgrund der der gesetzlichen Vorgaben bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt.
  • Dies gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Jahresverbrauch bis 1,5 Mio. kWh.

Ein Beispiel für Wärme*

Sie haben einen prognostizierten Jahresverbrauch von 16.000 kWh und verbrauchen im Jahr 2023 tatsächlich 15.000 kWh. Für die Beispielrechnung werden 10,11 ct/kWh als vertraglich vereinbarter Arbeitspreis angenommen.

Jährliche Kosten ohne Wärmepreisbremse = 15.000 kWh x 10,11 ct/kWh = 1.516,50 Euro

Der jährliche Entlastungsbetrag der Preisbremse berechnet sich so:

Jährlicher Entlastungsbetrag = (Vertraglich vereinbarter Arbeitspreis – Referenzpreis) * 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs

  • 80 % des prognostizierten Jahresverbrauches = 16.000 kWh x 80% = 12.800 kWh
  • Jährlicher Entlastungsbetrag = (10,11 ct/kWh – 9,50 ct/kWh) * 12.800 kWh = 78,08 Euro
  • Jährliche Kosten mit Wärmepreisbremse = 1.516,50 Euro – 78,08 Euro = 1.438,42 Euro
Jährlicher Entlastungsbetrag = 78,08 Euro
Monatlicher Entlastungsbetrag = 78,08 Euro/ 12 Monate = 6,51 Euro

*ohne Berücksichtigung des Grundpreises

Stand: 26. Juni 2023