
Soforthilfe für Wärmekund:innen
Als Wärmekund:innen profitieren Sie ebenfalls von einer Soforthilfe und erhalten bis zum 31.12.2022 eine staatliche Soforthilfe. Die Soforthilfe erhalten alle Kund:innen, deren Jahresverbrauch je Entnahmestelle 1,5 Mio. Kilowattstunden nicht übersteigt.
Ausgenommen sind Kund:innen mit einem Jahresverbrauch größer als 1,5 Mio. Kilowattstunden, es sei denn es handelt sich um Entnahmestellen:
- der Wohnungswirtschaft oder
- zugelassene Pflege-, Vorsorge- sowie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen;
- staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft die in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein organisiert sind oder
- Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, anderer Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.
Für Enertec Kund:innen ermittelt sich die Soforthilfe aus einem monatlichen Durchschnitt der Abschläge des Kunden multipliziert mit 1,2. Der monatliche Durchschnitt der Abschläge ermittelt sich aus der Summe der Abschlagszahlungen, die der Kunde für seinen Wärmebezug im letzten Abrechnungszeitraum zu zahlen verpflichtet war, geteilt durch die Anzahl der auf diesen Abrechnungszeitraum entfallenden Monate.
Beispiel:
12 Abschlagzahlungen in einem Jahr zu je 100 Euro
100 Euro x 12 Abschlagszahlungen / 12 = 100,00 Euro x 1,2 = 120,00 Euro Kompensationsleistung
Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Im Folgenden finden Sie Antworten zu den häufig gestellten Fragen, sollten Sie Ihre Frage hier nicht finden, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder telefoisch.
FAQ´s zur Soforthilfe Wärme
Gilt die Übernahme der Abschlagszahlung nur für (Fern-)Wärme aus Erdgas?
Nein, betroffen sind alle Wärmelieferungen, unabhängig davon, wie die (Fern-)wärme produziert wurde.
Wie hoch ist die Soforthilfe für Wärme?
Für Sie als Kundin bzw. Kunde der Enertec Hameln ermittelt sich die Soforthilfe aus einem monatlichen Durchschnitt Ihrer Abschläge multipliziert mit 1,2. Der monatliche Durchschnitt der Abschläge ermittelt sich aus der Summe der Abschlagszahlungen, die Sie für Ihren Wärmebezug im letzten Abrechnungszeitraum zu zahlen verpflichtet waren, geteilt durch die Anzahl der auf diesen Abrechnungszeitraum entfallenden Monate.
Wann erhalte ich die Soforthilfe für Wärme?
Die Soforthilfe Wärme wird bis zum 31.12.2022 Ihrem Vertragskonto gutgeschrieben. Dies kann im ersten Schritt dadurch erfolgen, dass der Dezember-Abschlag nicht eingezogen wird. Bis zum Jahresende wird dann aber der tatsächliche Erstattungsbetrag errechnet. Für den Fall, dass der Dezember-Abschlag nicht abgebucht worden ist (vorliegendes SEPA-Mandat), wird die Differenz aus dem Dezember-Abschlag und dem tatsächlichen Erstattungsbetrag nachberechnet oder erstattet. Sollte bis zur Berechnung des tatsächlichen Erstattungsbetrags durch die Enertec Hameln kein Abschlag fällig gewesen sein, wird der Erstattungsbetrag dem Kundenkonto gutgeschrieben.
Allgemeine FAQ´s zur Soforthilfe
Zahlt der Staat meinen gesamten Wärmeverbrauch im Dezember? Kann ich also die Heizung hochdrehen?
Nein. Die Soforthilfe umfasst einen festen Betrag, der unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch im Dezember ist. In der Jahresrechnung wird der tatsächliche Verbrauch des gesamten Jahres zusammengefasst, also die Sommermonate, in denen gar nicht geheizt wird ebenso wie die Wintermonate, in denen der Verbrauch deutlich steigt. Wenn Sie jetzt also die Heizung aufdrehen, dann ändert das nichts mehr an der Soforthilfe, sehr wohl steigt aber Ihr zu zahlender Betrag auf der Jahresrechnung.
Die Soforthilfe entspricht somit einer im Voraus berechneten Zahlung. Wenn Sie im Dezember mehr Wärme verbrauchen, wird dies in der Jahresabrechnung berücksichtigt und Sie müssen den Mehrverbrauch zahlen. Gleiches gilt aber auch für den Fall, dass Sie weniger Wärme verbrauchen.
Muss ich als Haushaltskund:in auf meinen Energieversorger zugehen, um diese Hilfe zu erhalten?
Nein, Sie müssen Ihren Energieversorger nicht kontaktieren. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben läuft alles automatisch. Der Entlastungsbetrag wird in der Jahresabrechnung ausgewiesen. Wenn Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank zur Zahlung Ihrer Abschläge eingerichtet haben oder überweisen, sollten Sie selbst aktiv werden.
Was muss ich tun, wenn ich für die Überweisung meiner Abschläge das Lastschriftverfahren gewählt habe?
Wenn Sie das Lastschriftverfahren (SEPA) gewählt haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen.
Ich habe den Dezember-Abschlag bereits überwiesen bzw. den Zahlungsauftrag nicht gestoppt, und jetzt?
Die Soforthilfe geht Ihnen nicht verloren, sie wird in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet.
Was muss ich als Mieter:in tun?
Falls Sie über Ihre Vermieterin/Ihren Vermieter Wärme bei uns beziehen, müssen Sie nichts weiter tun. Ihr Vermieter wird aufgrund der Gesetzesvorgabe die Soforthilfe auf im Rahmen der Nebenkostenabrechnung an Sie weitergeben.
Ich habe eine Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe. Profitiere ich auch von dem Entlastungspaket der Bundesregierung?
Nein. In diesem Fall werden Sie mit Strom beliefert, nicht mit Wärme. Die Soforthilfen gelten nicht für Strom. Sie müssen auf die Strompreisbremse in 2023 warten.
Stand: 6. Dezember 2022